Alle natürlichen Zähne, also alle vitalen (lebenden) Zähne sowie alle devitalen (nervtote, wurzelbehandelte) Zähne können gebleicht werden. Füllungen, Zahnkronen, Zahnbrücken, Prothesenzähne und Implantate (alle künstlichen Zähne) können nicht gebleicht werden.

In unserer Praxis wird ein (38-prozentiges Hydrogen-) Peroxid-Gel benutzt. Die chemische Wirkung ist vergleichbar mit dem Bleichen von Haaren. Das Bleichmittel wirkt entwässernd, was kurzzeitig zu überempfindlichen Zähnen führen kann.

Im Laufe der Jahre haben sich in  Zahnschmelz Farbstoffe aus Nahrungsmittel (Kaffee, Tee, Gewürze wie Curry oder dunkles Obst wie Waldbeeren oder rote Beete) und Genussmittel (Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak) eingelagert.

Beim Bleichvorgang wird das Bleichgel auf die Zähne getupft.  Dem Zahn werden aufgrund der chemischen Reaktionen (entwässernde Wirkung) die verfärbten Wassermoleküle aus dem Zahnschmelz entzogen.

Aufgrund des Feuchtigkeitsverlustes kommt es zur Verschiebung des Wasserhaushaltes der betroffenen Zähne. Die Zähne können sensibel auf heiß und kalt werden. In diesen Fällen werden geeignete Mittel zur Linderung der Sensibilitäten eingesetzt.