Immer aktuelle Gesundheitskarten nutzen!

 

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) weist darauf hin, dass elektronische Gesundheitskarten (eGK) der Generation 1plus seit dem 1. Januar 2019 ungültig sind. Gesetzlich versicherte Patienten müssen bei einem Arztbesuch stets die eGK der
zweiten Generation dabei haben. Zu erkennen ist diese durch den Aufdruck „G2“ oder „G2.1“ oben rechts. Alte Karten zeigen den Hinweis „G1“.

Der Vorstandsvorsitzende der KZVWL Dr. Holger Seib erklärt: „Die Anwendungen der eGK werden stets weiter entwickelt, es sollte darum immer die von der Krankenkasse zuletzt zugeschickte eGK verwendet und die alte ensorgt werden – auch wenn die alte Karte laut Ablaufdatum noch gültig
ist“. Andernfalls komme es zu Problemen in den Arztpraxen. Die zweite Generation der eGK unterstützt neuere Verfahren und medizinische Fachanwendungen.

Fluoridhaltige Zahncreme

 

In unserer Praxis sprechen wir uns für die Verwendung fluoridhaltiger Zahncreme aus.

Der Kariesschutz ist bei lokaler Anwendung (Auftragen auf die Zahnoberfläche) sehr effektiv und sollte deshalb nicht aufgegeben werden.

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Organspende

 

Eine eigene Entscheidung über eine Organspende positiv oder negativ entlastet im Todesfall die eigenen Hinterbliebenen zum Zeitpunkt tiefer Trauer.

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Elektrische Zahnbürsten

 

Rotierend-oszillierend oder Schall?

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Professionelle Zahnreinigung

 

Seit Ende 2017 arbeiten wir im Bereich der professionellen Zahnreinigung und im Nachsorgebereich der parodontalen Erkrankungen mit dem EMS AIRFLOW PROPHYLAXIS MASTER Behandlungsgerät der neusten Generation.

 

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