9. April 2018

Im Alter von 6 – 18 Jahren sind zwei zahnärztliche Routineuntersuchungen pro Kalenderjahr Voraussetzung für den Erhalt eines erhöhten Festzuschusses im Rahmen von Zahnkronen- und Zahnersatzleistungen. Wird im Rahmen der Routineuntersuchung die Notwendigkeit von individualprophylaktischen Leistungen festgestellt, ist die Durchführung dieser Maßnahmen ebenfalls Voraussetzung für den Erhalt des erhöhten Festzuschusses.

Individualprophylaktische Maßnahmen sind,

  • Erläuterungen der Entstehungen von Karies und Zahnfleischentzündungen
  • individuelle Einschätzung der Mundgesundheit und Einschätzung der Risikofaktoren
  • Verhaltensmaßnahmen und Putztraining
  • Fluoridierung
  • Fissurenversiegelungen

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