9. April 2018
Im Alter von 6 – 18 Jahren sind zwei zahnärztliche Routineuntersuchungen pro Kalenderjahr Voraussetzung für den Erhalt eines erhöhten Festzuschusses im Rahmen von Zahnkronen- und Zahnersatzleistungen. Wird im Rahmen der Routineuntersuchung die Notwendigkeit von individualprophylaktischen Leistungen festgestellt, ist die Durchführung dieser Maßnahmen ebenfalls Voraussetzung für den Erhalt des erhöhten Festzuschusses.
Individualprophylaktische Maßnahmen sind,
- Erläuterungen der Entstehungen von Karies und Zahnfleischentzündungen
- individuelle Einschätzung der Mundgesundheit und Einschätzung der Risikofaktoren
- Verhaltensmaßnahmen und Putztraining
- Fluoridierung
- Fissurenversiegelungen