Früherkennungsuntersuchungen und Individualprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen

Zur Gesunderhaltung der Zähne sind für Kinder zwischen dem 1. und 72. Lebensmonat (bis zu 6 Jahren) die Früherkennungsuntersuchungen FU im Leistungskatalog hinterlegt. Diese Leistungen werden komplett von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Vom 1. bis zum 29. Lebensmonat allgemeine Routineuntersuchung (Heranführung an Zahnarztbesuche). Im Alter von 2,5 Jahre bis 6 Jahre werden 3 Früherkennungsuntersuchungen FU (Inspektion der Mundhöhle, Einschätzung des Kariesrisikos, Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Erziehungsberechtigten). Bei einem hohen Kariesrisiko kann bereits ab 2,5 Jahren 4 x jährlich die Schmelzhärtung (Fluoridierung) in der Zahnarztpraxis durchgeführt werden.

Für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren sind halbjährliche (2 x pro Kalenderjahr) Routineuntersuchungen beim Zahnarzt vom Gesetzgeber vorgesehen.

Ab 12 Jahren ist das Bonusheft als Nachweis zu führen, um einen erhöhten Zuschuss von der Krankenkasse für Zahnersatzleistungen/Einzelkronen zu erhalten.

Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden zahnärztliche Prophylaxeleistungen (IP1 – IP5) angeboten. Die Behandlungskosten werden komplett von Ihrer Krankenkasse übernommen. Zusätzlich wird halbjährlich eine Routineuntersuchung durchgeführt.

  • IP1: Erstellen eines Mundhygienestatus, sowie anfärben der Zähne.
  • IP2: Aufklärung über Mundgesundheit (Kariesentstehung uns Zahnfleischentzündung), Putzübungen, Beratung zu häuslichen Fluoridierungsmaßnahmen.
  • IP4: Fluoridierungsmaßnahmen in der Praxis, bei hohem Kariesrisiko bis zu 4 mal jährlich.
  • IP5: Fissurenversiegelungen der großen bleibenden Backenzähne. Die Zahnfissuren (Kauflächen) werden mit einer dünnen Kunststoffschicht versiegelt, damit dort keine Karies entstehen kann.

Ab dem 18. Lebensjahr ist es sinnvoll im Rahmen der professionellen Zahnreinigung das Prophylaxeprogramm fortzuführen. Die professionelle Zahnreinigung ist als Privatleistung von den Patienten zu leisten. Diverse Zusatzversicherungen beteiligen sich oder übernehmen sogar die Gesamtkosten der professionellen Zahnreinigung.